Grundlage bildete hier die aktuelle (26.) Corona-Bekämpfungsverordnung.
Zusätzlich haben wir die Ergebnisse der diesjährigen Befragung, welche von m-result
durchgeführt wurde, berücksichtigt.

Unter Einhaltung der sogenannten 2G-Regel sind Saalveranstaltungen (gem. § 5 CoBeLVO)
im gewohnten Umfang möglich:

• Gäste, Personen (Redner, Komiteemitglieder, Musiker, Balletts) auf und hinter der
Bühne (Maske, Techniker etc.) und Bedienungen müssen hierbei die 2G-Regel
erfüllen.
• Bei Anmietung von Räumen durch die mainzplus CITYMARKETING GmbH wird
ausschließlich Personal anwesend sein, welches die 2G-Regel erfüllt.
• Generell können die Räume in gewohnter Weise bestuhlt werden, da es keine
Abstandsregeln gibt.
• Getränke und Speisen können uneingeschränkt verzehrt werden, da keine
Maskenpflicht besteht.
• Ebenso sind sowohl Vor- und Pausenempfänge als auch Nachsitzungen mit Tanz
möglich.
• Die Einhaltung der 2G-Regel muss bei den Gästen strikt kontrolliert werden
• Der Einsatz digitaler Erfassungsmöglichkeiten (Luca-App) ist empfehlenswert, weil es
die Registrierung beschleunigt.
• Die persönlichen Daten der Gäste müssen bekannt sein, damit eine mögliche
Verfolgung durch das Gesundheitsamt gewährleistet werden kann (Sitzplan).
• Ein Hauptkartenkäufer kann eine begrenzte Anzahl weiterer Karten kaufen (er muss
Auskunft geben können, wer die Veranstaltung besucht hat).