Allgemeine Zeitung

Feb 17, 2009

Dienstag, 17. Februar 2009

Närrisches Grundgesetz gilt

Ortsverwaltung Neustadt in fremder Hand

(dri). Die Ortsverwaltung der Neustadt ist ab sofort in närrischer Hand, der Ortsvorsteher ist abgesetzt. Bis zum Aschermittwoch lauten die Regierungsfarben Gelb, Rot, Blau und Weiß – und es gelten die Regeln des närrischen Grundgesetzes.

Nach einem gemeinsamen Festumzug der beteiligten Vereine des Vereins- und Kulturrings Mainz-Neustadt (VRK), die mit bunten Kostümen und lauter Musik durch die Nack- und Josefsstraße marschierten, klopften die Narren vehement an die Tür der Ortsverwaltung, wo sich Ortsvorsteher Gerhard Walter-Bornmann zwar nach Leibeskräften gegen die Erstürmung, die vom VRK bereits seit 1997 organisiert wird, zur Wehr setzte. Schließlich musste er jedoch „die Übermacht der Narren“ anerkennen und sich traditionsgemäß verhaften lassen. Er übergab die chronisch leere Kasse der Ortsverwaltung sowie den obligatorischen Schlüssel an die Narren und überließ ihnen somit offiziell die Regierungsgeschäfte. In Handschellen gelegt und an den Pranger gestellt, musste Ortsvorsteher Walter-Bornmann anschließend mit musikalischer Unterstützung der Garden, wie unter anderem den „Meenzer Herzjern“ oder der „Husarengarde“, durch die Straßen zum Neustadtzentrum ziehen.

In ihr neues Amt eingeführt, verkündeten die Narren dort selbstbewusst das närrische Grundgesetz. Um endlich aus den Fesseln entlassen zu werden, musste sich Walter-Bornmann unter anderem „zum Besuch aller Feldlager bis zum Aschermittwoch“ verpflichten. Anschließend verlieh der Ortsvorsteher verdienten Fassenachterinnen und Fassenachtern des Vereins- und Kulturrings Neustadt den Stadtteilorden.

„Hilfe , ich bin ein Ortsvorsteher, lasst mich hier raus.“ Gerhard Walter-Bornmann ist an den Pranger gestellt und muss den obligatorischen Schlüssel an die Narren abgeben. Foto: hbz/Kristina Schäfer